Gestützt auf Art. 45 und 46 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird das Inkrafttreten eines neuen Erlasses bekanntgegeben. Die Gemeindeversammlung genehmigte am 28. November 2014 die Revision des Reglements über die Spezialfinanzierung "Erhaltung Wiedmer-Haus" Kirchstrasse 3. Das geänderte Reglement tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen oder bezogen werden.
Gemeinderat Wald