Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Traktanden

1. Finanzplanung 2024 – 2029
Orientierung

2. Budget 2025
Beratung und Genehmigung, Festlegen der Steueranlage sowie der Liegenschaftssteueranlage

3. Gemeindeverband ARA Sensetal
Neues Organisationsreglement
Genehmigung

4. Zukunft Wiedmer-Haus
Gesamtsanierung
Orientierung Bauentscheid

5. Reglement über die Spezialfinanzierung "Wiedmer-Haus", Kirchstrasse 3
Genehmigung Revision

6. Orientierungen / Verschiedenes
 

Aktenauflage

Das Organisationsreglement des Gemeindeverbandes ARA Sensetal (Traktandum 3) sowie das Reglement über die Spezialfinanzierung "Wiedmer-Haus" (Traktandum 5) liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Akten zu den Geschäften liegen 10 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können hier eingesehen werden. Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Traktanden wird im November in alle Haushalte verschickt.

Teilnahme und Stimmrecht

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wald angemeldet sind.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
 

Gemeinderat Wald

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