Geringfügige Änderung des Zonenplans im Gebiet "Brünnweid" nach Art. 122 Abs. 1 bis 3 BauV

Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
 

Der Gemeinderat Wald BE hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Zonenplans im Gebiet Brünnweid am 30. Juni 2021 beschlossen.
 

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
 

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
 

Zimmerwald, 5. Juli 2021

Der Gemeinderat

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