Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung; Inkrafttreten

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird das Inkrafttreten eines neuen Erlasses bekanntgegeben. Das vom Suverän der Einwohnergemeinde Wald an der Urnenabstimmung vom 27. Juni 2021 beschlossene "Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung" tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Das Reglement über die Erhebung einer Konsessionsabgabe Stromversorgung kann ab dem 1. Januar 2022 bei der Gemeindeverwaltung Wald bezogen oder online unter www.wald-be.ch eingesehen werden.
 

Gemeinderat Wald

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