Urnenabstimmung anstelle Gemeindeversammlung
Angesichts der unsicheren Covid-19-Situation und der per 26. Oktober 2020 erlassenen Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Durchführung der für den 16. Juni 2021 geplanten Gemeindeversammlung zu verzichten und am 27. Juni 2021 über vier Geschäfte an der Urne abstimmen zu lassen.
Anordnung einer Gemeindeurnenabstimmung am 27. Juni 2021
Folgende Vorlagen kommen zur Abstimmung:
1. Jahresrechnung 2020; Genehmigung der Jahresrechnung, Kenntnisnahme von Nachkrediten, Bericht der Datenschutzaufsichtsstelle
2. Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung; Genehmigung
3. Personalreglement; Genehmigung Totalrevision
4. Gewährung eines Darlehens an die WANEZ GmbH; Genehmigung
Folgende Geschäfte werden zur Kenntnisnahme gebracht:
5. Umsetzung Massnahmen generelle Entwässerungsplanung GEP 1. Teil; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
6. Rahmenkredit Strassensanierungen 2014 – 2018; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
7. Belagseinbau Bühlweg; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
8. Belagseinbau Waldhof; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
Öffentliche Auflage
Das Reglement über die die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung und das Personalreglement sowie die übrigen Unterlagen liegen 30 Tage vor der Urnenabstimmung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.
Stimmrecht
In Gemeindeangelegenheiten sind gemäss Art. 13 Gemeindegesetz Personen stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wald wohnhaft sind.
Das Abstimmungsmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, welche keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis zum Donnerstag, 24. Juni 2021, 17.00 Uhr ein Duplikat verlangen.
Stimmlokal und Öffnungszeiten
Für die Stimmabgabe ist das Lokal in der Gemeindeverwaltung, Kirchstrasse 5, wie folgt geöffnet: Sonntag, 27. Juni 2021, 10.00 bis 11.15 Uhr.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem amtlichen Rückantwortcouvert abgedruckt. Die Sendung ist der Post ausreichend frankiert zu übergeben oder kann direkt in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Die letzte Leerung des Briefkastens ist am Sonntag, 27. Juni 2021, 10.00 Uhr. Später eingehende briefliche Stimmabgaben sind ungültig. Am 13. Juni 2021 findet eine eidgenössische Urnenabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der beiden Abstimmungen nicht vermischen und dieses getrennt mit den jeweiligen Antwortcouverts retournieren.
Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.
Auszähllokal
Die Auszählung findet in der Gemeindeverwaltung Wald statt.
Bekanntgabe der Resultate
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung beim Eingang zur Gemeindeverwaltung angeschlagen, in der nächstfolgenden Ausgaben des amtlichen Anzeigers und unter www.wald-be.ch publiziert.
Rechtsmittelbelehrung
Bei Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Publikation der Ergebnisse im amtlichen Anzeiger beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Für die Anfechtung von Vorbereitungsverhandlungen beträgt die Frist 10 Tage (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Zimmerwald, 20. Mai 2021
Gemeinderat Wald BE