Gestützt auf Artikel 45 und 46 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird das Inkrafttreten eines neuen Erlasses bekanntgegeben. Das vom Suverän der Einwohnergemeinde Wald an der Urnenabstimmung vom 27. Juni 2021 beschlossene Personalreglement tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Das Personalreglement der Gemeinde Wald vom 11. Juni 2011 wird gleichzeitig aufgehoben. Das Personalreglement kann ab dem 1. Januar 2022 bei der Gemeindeverwaltung Wald bezogen oder online unter www.wald-be.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Wald