Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Traktanden

1. Jahresrechnung 2023
1. Genehmigung der Jahresrechnung
2. Kenntnisnahme von Nachkrediten
3. Bericht der Datenschutzaufsichtsstelle

2. Konfiskatraum
Anschluss an Tierkörpersammelstelle Niedermuhlern
Kredit für wiederkehrende Kosten
Genehmigung

3. Abfallreglement
Genehmigung Totalrevision

4. Bach- und Gewässerunterhalt
Neuhausgraben und Scherlibach
Sanierung Hochwasserereignisse 2021
Kenntnisnahme Kreditabrechnung

5. Orientierungen / Verschiedenes
 

Aktenauflage

Das Abfallreglement (Traktandum 3) liegt 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Akten zu den übrigen Geschäften liegen 10 Tage vorher auf oder können unter www.wald-be.ch eingesehen werden. Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Traktanden wird im Mai in alle Haushalte verschickt.
 

Teilnahme und Stimmrecht

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wald angemeldet sind.
 

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

Gemeinderat Wald

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