Datenschutz
Gesetzliche Grundlagen
Das Datenschutzgesetz und die Datenschutzverordnung dienen zum Schutz von Personen vor missbräuchlicher Datenbearbeitung durch Behörden. Seit dem 1. Januar 2006 verfügt die Gemeinde über ein Datenschutzreglement.
Recht auf Datensperrung
Jede Person kann die Bekanntmachung ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
Datenaufsichtsstelle
Die Rechnungsprüfungskommission ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz der Gemeinde Wald.