Öffentliche Anlagen
Verschiedene öffentliche Anlagen und Räumlichkeiten aller Art stehen Ihnen zur Benützung zur Auswahl.
Jugendtreff Stäpfli
Der Jugendtreff "Stäpfli wird von einem jungen, dynamischen Team geführt, welches nach umfangreicher Renovation das "Stäpfli" im November 2005 wieder eröffnet hat!
Spielplatz beim Schulhaus Wald
Vor kurzem wurde der neue Spielplatz beim Schulhaus Wald eröffnet. Dies nachdem sämtliche alten Geräte durch neue ersetzt wurden, welche den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Aula / Turnhalle Schulhaus Wald
In der Schulanlage Wald befindet sich eine Aula mit Bühne und Küche. Diese kann für Anlässe gemietet werden.
In der Turnhalle ist als Highlight eine Kletterwand installiert.
Bibliothek
Die Bibliothek Wald befindet sich im Schulhaus Wald. Den Kindern und Erwachsenen steht eine reiche Auswahl an Büchern zur Verfügung, die jeweils im Frühling und im Herbst erneuert werden. Kassetten und CD's werden laufend ergänzt. Neu sind DVD's mit einer Ausleihfrist von einer Woche erhältlich.
Öffnungszeiten: | Dienstag | 15.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 10.00 Uhr | |
Schulklassen und Vereine nach Absprache mit der Bibliothekarin. | ||
Kontakt: | Bibliothekarin Gabi Muhmenthaler 031 819 72 96 / gabi.muhmenthaler(at)gmail.com |
Hier finden Sie die Liste der aktuellen Mietbücher.
Feuerstelle/Brätliplatz Bergweid
Auf dem Wanderweg von Zimmerwald Dorf Richtung Lisiberg - in unmittelbarer Nähe des Reservoirs der Wasserversorgung - befindet sich eine Brätlistelle mit herrlicher Aussicht.
Festtischmiete
Die Gemeinde Wald besitzt 30 Festtisch-Garnituren bestehend aus einem Tisch und zwei zugehörigen Sitzbänken für insgesamt 10 Personen pro Tisch. Diese Garnituren können für Privat- und Vereinsanlässe auf unserem Gemeindegebiet gemietet werden.
Vorgehen Miete
- Reservation bei der Gemeindeschreiberei
- Abholen des Schlüssels während den ordentlichen Öffnungszeiten
- Preis pro Garnitur und Anlass: Fr. 2.--; Barzahlung bei Schlüsselbezug
- Schlüssel und Tische sind sofort nach dem Anlass zurückzugeben
Der Mieter verpflichtet sich, die Festtisch-Garnituren mit Sorgfalt zu gebrauchen. Beschädigte Tische und Bänke sind der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Gemeinde behält sich vor, die Reparaturkosten dem Mieter weiter zu verrechnen.