Schulweg
Schulweg und Leuchtwesten
Der Schulweg untersteht der Vernatwortung der Eltern. Im Kindergarten und in der 1. Klasse wird der Schulweg zu Fuss gemeistert. Begründete Ausnahmegesuche können an die Schulleitung gestellt werden. Zwischen den Herbst- und Frühlingsferien ist das Tragen der Leuchtweste für alle Schülerinnen und Schüler der Schule Wald auf dem Schulweg verbindlich. Das Tragen der Leuchtwesten wird zwecks besserer Sichtbarkeit auch während den Sommermonaten empfohlen. Die Leuchtwesten werden den Kindern von der Schule abgegeben. Kindergartenkinder tragen das ganze Jahr über auf dem Kindergartenweg ihre Leuchtgurte.
Beitrag bei unzumutbarem Schulweg
Bei unzumutbarem Schulweg kann bei der Gemeindeverwaltung das Gesuch um einen Beitrag eingereicht werden. Das Gesuchsformular finden Sie auf der Homepage der Schule, auf der Homepage der Gemeinde Wald oder ausgedruckt auf der Gemeindeverwaltung. Dieses ist bis spätestens Ende Schuljahr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.