Soziales / Gesundheit

Alimentenbevorschussung

Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben. Rückständige Forderungen werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.

Der Bevorschussungsanspruch steht auch mündigen Kindern in Ausbildung zu, sofern sie über einen Alimententitel verfügen, der über das Mündigkeitsalter hinaus gültig und vollstreckbar ist.

Unterhaltsbeiträge für Geschieden (nachehelicher Unterhalt) werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.

 

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Altersnetzwerk

Verein Altersnetzwerk REGION GANTRISCH

Gemeinsam unterwegs

Ein Verein, eine regionale Informations- und Koordinationsstelle und der Aufbau eines funktionierenden Netzwerkes: in alterspolitischen Fragen rückt die Region Gantrisch enger zusammen.

„Älterwerden“ ist ein Prozess, der uns alle betrifft und geprägt ist von Veränderung und Anpassung an neue Lebensumstände. Der Verein Altersnetzwerk Region Gantrisch setzt sich dafür ein, dass Seniorinnen und Senioren möglichst lange selbständig zu Hause wohnen können. Damit dies möglich ist, braucht es ein tragendes Netzwerk von Unterstützungsangeboten. Altersarbeit ist deshalb eine gemeinsame Aufgabe von Behörden, Institutionen, von freiwillig Engagierten, sowie den Seniorinnen und Senioren selbst.

Ein erster Meilenstein ist erreicht. Der Verein hat eine regionale Informations- und Koordinationsstelle geschaffen, welche die Vernetzung aller Akteure der Altersarbeit unterstützt und ein niederschwelliges Informations- und Beratungsangebot sicherstellt. Der Vorstand des Vereins freut sich, mit Lisa Loretan aus Kaufdorf die ideale Person für die Besetzung der neugeschaffenen Stelle gefunden zu haben. Lisa Loretan hat im Generationehuus Schwarzenburg ihre „Basis“, ist aber als Altersbeauftragte in der ganzen Region unterwegs.

Kontakt:
Lisa Loretan, Altersbeauftragte
lisa.loretan(at)altersnetzwerkgantrisch.ch oder telefonisch 078 422 15 93 (Termin nach Vereinbarung)
Dienstagnachmittags ist sie im Generationehuus in Schwarzenburg anzutreffen
Homepage: www.altersnetzwerkgantrisch.ch

Funktion "Brieftaube":
Die "Brieftaube" hat ein offenes Ohr für alle altersgerechten Bedürfnisse und leitet diese an entsprechende Stellen weiter.

Kontakt "Brieftaube":
Marianne Steffen, Bernstrasse 22, 3086 Zimmerwald
ma.steffen(at)bluewin.ch, 031 819 25 47 oder 079 215 04 38

 

 

Betreuungsgutscheine

Die Gemeinde Wald BE gibt ab dem 01. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus.
Ab dem 01. März 2020 können Sie via www.kiBon.ch oder in Ausnahmefällen auf Papier einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen. Vollständig eingereichte Gesuche bearbeiten wir innerhalb von 30 Tagen.

Wichtige weiterführende Informationen:
Infobrief für Eltern
Infobroschüre Betreuungsgutscheine

 

Freiwilliger Fahrdienst Längenberg

Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Rüeggisberg, Niedermuhlern und Wald, die nicht mehr mobil sind, aber zum Arzt, Therapeuten oder ins Spital müssen, bietet der Freiwillige Fahrdienst Längenberg einen Fahrdienst an.

Weitere Informationen zum Freiwilligen Fahrdienst finden Sie hier.

 

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Inkassohilfe

Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Hilfe kann beim Regionalen Sozialdienst Belp geholt werden.

 

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Am 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es regelt die rechtliche Situation und den Schutz von Menschen, die wegen eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur unvollständig selbst besorgen können. Die KESB lösen die bisherigen vormundschaftlichen Behörden ab.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mittelland Süd

Tägermattstrasse 1
Postfach 1224
3110 Münsingen

Tel. 031 635 21 00
Fax 031 635 21 49

Öffnungszeiten:

08.00 - 12.00 Uhr (Mo-Do)
13.30 - 17.00 Uhr

08.00 - 12.00 Uhr (Fr)
13.30 - 16.00 Uhr

 

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Mütter- und Väterberatung

Unsere Gemeinde ist dem Beratungskreis Bern-Mittelland zugeteilt. Alle Beratungskreise verfügen über Stützpunkte, von denen aus die lokalen Beratungsstellen bedient werden.

Eltern von Neugeborenen erhalten als Geschenk den Elternbrief. Den Gutschein dafür kann direkt bei der Mütter- und Väterberatung bezogen werden.

Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch oder 031 552 16 16.

Telefonische Kurzberatung:
Wochentags von 9 bis 19 Uhr

 

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Regionaler Sozialdienst

Der regionale Sozialdienst Belp ist zuständig für Belp, Belpberg, Kaufdorf, Kehrsatz, Toffen und Wald.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde können die Dienstleistungen des Regionalen Sozialdienstes Belp kostenlos in Anspruch nehmen. Es werden Einzelpersonen, Paare und Familien, unabhängig ihrer Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer Religion beraten.

Soziale Dienste Belp
Gartenstrasse 2
3123 Belp
Tel. 031 818 22 60
soziale-dienste(at)belp.ch

Öffnungszeiten

Montag08.30 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag
Mittwoch
08.30 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstaggeschlossen
Freitag

08.30 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr

 

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Spitex

SPITEX Gantrisch - Ihre SPITEX für die Gemeinden Wald, Gelterfingen, Kaufdorf, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühlethurnen, Niedermuhlern, Riggisberg, Rüeggisberg und Rümligen.

Falls Sie bei Krankheit und Invalidität, nach einem Unfall, im Alter, vor und nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Spitalaufenthalt Hilfe brauchen, rufen Sie uns an.

SPITEX Gantrisch
Längenbergstrasse 30
3132 Riggisberg
Tel. 031 808 80 10
Fax 031 808 80 11
info(at)spitex-gantrisch.ch
www.spitex-gantrisch.ch

Für weitere Angaben und Informationen klicken Sie auf nebenstehenden Link.

 

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Verein "Entlastungsdienst Kanton Bern"

Die Betreuung zu Hause von Menschen mit einer Behinderung, einer Demenz oder einer chronischen Krankheit erfordert von den Angehörigen viel Kraft und Zeit. Dabei kommen die persönlichen Bedürfnisse zu kurz, weil einfach keine "Stellvertretungen" zur Verfügung stehen. Das Ziel des Vereins "Entlastungsdienst Kanton Bern" ist es daher, mit einer verlässlichen Betreuungsperson diese Stellvertretung zu ermöglichen und so die Angehörigen zu entlasten und ihre Lebensqualität, auch zu Gunsten der zu betreuenden Person, zu verbessern.

Der Verein "Entlastungsdienst Kanton Bern" bietet den betroffenen Familien die zeitweise Betreuung ihrer Angehörigen im Sinne eines stellvertretenden Hütedienstes während Stunden, Tagen, Wochenenden oder Ferien an. Die Diensteleistungen, offen für Menschen jeglichen Alters, werden durch spezifisch geschulte und zuverlässige Frauen und Männer erbracht und ergänzen die Angebote der professionellen Hilfe und Pflege zu Hause.

Die Betreuerin/der Betreuer des Entlastungsdienstes handelt in Vertretung der abwesenden "famliliären" Betreuungsperson. Sie betreut/hütet die ihr anvertraute Person; hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen an sich sind nicht Ziel des Einsatzes. Zu ihren Aufgaben gehören im Auftrag und in Abspreache mit der zu vertretenden Person die Begleitung/Beschäftigung, gegebenenfalls Mahlzeitenzubereitung und Unterstützung im Pflegebereich sowie die sofortige Hilfestellung im Notfall. Da die Betreuung konstant durch die gleiche Person erfolgt, ist der Aufbau eines direkten Bezugs mit der zu betreuenden Person besser möglich und die Entlastung für die Angehöigen wird optimiert.

Der "Englastungsdienst Kanton Bern" bietet:
- zuverlässige Entlastung durch dauerhafte Bezugsperson
- spezifisch geschulte und sorgfältig ausgewählte BetreuerInnen
- Dienstleistungen zu finanziell tragbaren Bedigungen
- den betreuenden Angehörigen die Möglichkeiten, für eine gewisse Zeit die Verantwortung 
  abzugeben und unbelastet etwas freie Zeit zu geniessen.

 

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Vormundschaft / Beistandschaft

Es gibt Situationen, in denen freiwillige Beratung nicht reicht, in denen Schwächere Schutz und Unterstützung von Gesetzes her benötigen.

In solchen Fällen übernimmt die Kinds- und Erwachsenenschutzbehörde Vormundschaften und Beistandschaften, die von Betroffenen auf eigenes Begehren gestellt oder von der Vormundschaftsbehörde verfügt werden.

 

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