Baubewilligungspflichtige Bauvorhaben

Bewilligungs-Erfordernis
Nicht alle Neu-, An-, Umbauten und Sanierungen bedürfen einer Baubewilligung. Nähere Auskünfte gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung.

Bewilligungspflicht
Alle Bauten, Anlagen und Vorkehrungen, nachstehend Bauvorhaben genannt, die unter die Bestimmung der Baugesetzgebung (Art. 1a) fallen, erfordern eine Baubewilligung. Das gilt insbesondere für:

  • Die Erstellung (Neubau), die wesentliche Änderung (Anbau, Umbau), die wesentliche Nutzungs- oder Zwecksänderung und den Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen und sonstige Bauten.
  • Die Einrichtung oder Erweiterung von Campingplätzen, Lager- und Abstellplätze, Ablagerungs- und Materialentnahmestellen.
  • Wesentliche Terrainveränderungen (Aufschüttungen, Abgrabungen).

Detaillierte Angaben über die baubewilligungsfreien Bauvorhaben sind im Art. 6 des Baubewilligungsdekretes (BewD) aufgeführt.

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