Festwirtschaft

Für die Durchführung eines öffentlichen Anlasses, bei welchem Getränke und/oder Speisen verkauft werden, ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung einzuholen.

Bitte reichen Sie das "Gesuch für gastgewerbliche Einzelbewilligung" mit allfällig weiteren erforderlichen Unterlagen wie Getränkekarte mit Preisliste, Selbstkontrollkonzept, Lebensmittelkontrolliste und Jugendschutzkonzept spätestens 20 Tage (bei Anlässen über 500 Personen spätestens 60 Tage) vor dem Anlass ein. Anschliessend leiten wir das Gesuch zusammen mit einem Bericht der Gemeinde an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter, welches für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist. 

Ab August 2024 können die gastgewerblichen Einzelbewilligungen für Anlässe auch digital eingereicht werden. Für die Erfassung eines Gesuches benötigen Sie ein BE-Login. Sofern Sie noch kein BE-Login besitzen, können Sie dieses über untenstehenden Link erstellen.

Für die Registration benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse und eine Mobilenummer.

Sobald Sie über ein gültiges BE-Login verfügen, können Sie sich für die Erfassung des Gesuchs anmelden. Entsprechende Anleitungen finden Sie unter rsta.dij.be.ch.

Jugendschutz

Bei Anlässen mit Alkoholausschank ist die Erstellung eines Jugendschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Alle Personen - Eltern davon ausgenommen - machen sich strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben.

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