Geburt
Herzliche Gratulation zur Geburt Ihres Kindes!
Das Spital meldet die Niederkunft dem zuständigen Zivilstandsamt. Nach dem Eintrag ins Familienregister wird die Geburtsmitteilung an die Einwohnerkontrolle weitergeleitet.
Erfolgt die Geburt nicht in einem Spital, sind die Eltern verpflichtet, sicht innert drei Tagen beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland zu melden.
Bitte teilen Sie uns in jedem Fall Rufname und Konfession des neugeborenen Kindes mit.