Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen obliegt ab dem
01. Juni 2016 der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Wie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei der KESB:
- Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse.
- Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes resp. aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person beizulegen.
Kosten: Fr. 20.00 (Bei Postversand Fr. 30.00)