Heirat
Brautpaare, die sich trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bäutigams. Das Ehevorbereitungsverfahren wird eingeleitet, wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Die beiden Verlobten müssen das 18. Altersjahr vollendet haben und handlungsfähig sein.
Die Einwohnerkontrolle wird direkt vom Zivilstandsamt über die erfolgte Heirat informiert. Sie bestellt anschliessend für das Ehepaar aktualisierte Heimatscheine.