Militär
Sektionschef
Für die Gemeinde Wald ist folgende Dienststelle zuständig:
Sektionschef Mittelland
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Tel. 031 636 05 50
am.bsm@be.ch
Weitere Informationen finden Sie unter den nebenstehenden Links.
Meldepflicht
Wohnortswechsel | Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind. |
Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde | Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen, unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins, zu melden. |
Berufsänderungen | Berufsänderungen sind dem Sektionschef innert nützlicher Frist, unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins, zu melden. |
Änderung der Personalien | Bei Namensänderungen ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef mit folgenden Beilagen einzureichen:
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Verlust Militärischer Leistungsausweis, Dienst- oder Schiessbüchlein | Der Verlust dieser Dokumente ist innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Sektionschef zu melden. Gegen eine Gebühr wird ein Duplikat erstellt. |