Militär

Sektionschef

Für die Gemeinde Wald ist folgende Dienststelle zuständig:

Sektionschef Mittelland
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22

Tel. 031 636 05 50
am.bsm@be.ch

Weitere Informationen finden Sie unter den nebenstehenden Links.

Meldepflicht

Wohnortswechsel

Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind.

Beim Wegzug in eine andere Gemeinde ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef des alten Wohnortes zur Eintragung der Abmeldung vorzuweisen oder einzusenden.

Die Anmeldung am neuen Wohnort hat innert 14 Tagen seit der Abmeldung zu erfolgen. Das Dienstbüchlein ist dem zuständigen Sektionschef zur Eintragung der Anmeldung und der neuen Adresse vorzuwewisen oder einzusenden.

Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde

Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen, unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins, zu melden.

Berufsänderungen

Berufsänderungen sind dem Sektionschef innert nützlicher Frist, unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins, zu melden.

Änderung der Personalien

Bei Namensänderungen ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef mit folgenden Beilagen einzureichen:

  • Eheschein oder Familienbüchlein (Kopie)
  • AHV-Ausweis, lautend auf neuen Namen
  • blaue militärische Identitätskarte

Verlust Militärischer Leistungsausweis, Dienst- oder Schiessbüchlein

Der Verlust dieser Dokumente ist innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Sektionschef zu melden. Gegen eine Gebühr wird ein Duplikat erstellt.

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