Todesfall
Ein Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis ist sehr schmerzlich. Dennoch sind einige Formalitäten zu erledigen:
- Arzt benachrichtigen, er stellt eine Todesbescheinigung aus.
- Innerhalb von zwei Tagen muss der Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Die Ausweisschriften (Familienbüchlein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, Todesbescheinigung) sind mitzubringen. Die Formalitäten auf dem Zivilstandsamt können auch durch ein Bestattungsunternehmen besorgt werden.
- Bestattungsunternehmen benachrichtigen. Zusammen mit dem Bestattungsunternehmen wird die Lieferung des Sarges, die Einsargung und der Transport zum Aufbahrungsort organisiert.
- Den Pfarrer kontaktieren um einen Termin für die Abdankung/Beerdigung festzulegen.
- Versicherungen informieren: AHV-Kasse, Pensionskasse, Lebensversicherungen, Krankenkasse, usw.
Nach Erhalt der offiziellen Todesmitteilung vom Zivilstandsamt nimmt der Siegelungsbeamte mit den Angehörigen Kontakt auf, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Ein allfällig aufgefundenes Testament ist dem Gemeinderat zur ordentlichen Eröffnung zuzustellen.