Wegzug Ausländer/innen

Ausländerinnen und Auländer haben sich spätestens am Tage des Wegzuges bei der Fremdenkontrolle persönlich  oder per eUmzug abzumelden und die neue Wohnsitzadresse bekannt geben. Bitte bringen Sie Ihren Ausländerausweis mit.

Zum Seitenanfang