Zuzug Schweizer/innen
Niederlassung
Schweizerbürger/innen, die neu in Wald wohnhaft sind, haben sich innert 14 Tagen ab dem Zuzugsdatum persönlich bei der Gemeindeschreiberei oder per eUmzug anzumelden. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Krankenversicherungsausweis
Personen, die aus der Landeskirche ausgetreten sind, haben zusätzlich die Austrittsbestätigung vorzuweisen.
Die Gebühr von CHF 20.00 ist bei der Anmeldung zu bezahlen.
Von der Niederlassung befreit ist, wer sich nur vorübergehend und nicht länger als 3 Monate ausserhalb seines Wohnsitzes aufhalten will oder wer in einem Heim oder einer Anstalt untergebracht ist.
Wochenaufenthalt
Wer nur vorübergehend und nicht mit der Absicht dauernden Verbleibens in der Gemeinde Wald wohnt und regelmässig über das Wochenende wieder nach Hause zurückkehrt, meldet sich als Wochenaufenthalter an. Der Heimatausweis ist bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zu beziehen. Der Aufenthalter hat sich mit dem Heimatausweis persönlich bei der Aufenthaltsgemeinde anzumelden.
Als Bestätigung der Anmeldung erhält der Wochenaufenthalter einen Aufenthaltsausweis. Die Gebühr für diesen beträgt CHF 20.00 und ist bei der Anmeldung zu entrichten.
Obgenannte Bestimmungen und Fristen gelten auch für Minderjährige.